Wertexpertise - Scheidung
Die Immobilie in der Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Sie möchten sich außergerichtlich über den Zugewinnausgleich einigen und benötigen dazu den Vermögenszuwachs Ihrer Immobilie zwischen Eheschließung und Scheidung?
Entscheidend für den Zugewinnausgleich ist der Wertzuwachs und ob es während der Ehe Ausbau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen gab.
Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse durch die Erstellung einer Wertexpertise mit der Ausweisung des Immobilienwertes zum Stichtag der Eheschließung (Anfangsvermögen) und des Scheidungsantrages (Endvermögen).
Eine Wertschätzung ist eine solide Grundlage für die einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien, um langwierige und teure Prozesse zu vermeiden.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung!